Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat festgestellt, dass Mitarbeiter von Mercedes-Benz vorsätzlich nicht genehmigte Einrichtungen zur Manipulation von Emissionswerten in bestimmten Modellen eingebaut haben. Dies hat dazu geführt, dass Fahrzeugbesitzer nun Anspruch auf Entschädigung haben. Mercedes-Benz hat das Urteil abgelehnt und plant, vor Deutschlands oberstes Gericht zu gehen.
Der “Dieselgate”-Skandal, der Behauptungen beinhaltete, dass Emissionswerte manipuliert wurden, erschütterte zuerst Volkswagen im Jahr 2015 und verbreitete sich dann auf andere Autohersteller. In dem Fall gegen Mercedes-Benz reichte die VZBV-Föderation der deutschen Verbraucher im Jahr 2021 eine Klage ein, um den Besitzern der Fahrzeuge des Autoherstellers zu helfen, Schadensersatz zu fordern. Das Urteil des Gerichts deckte verschiedene Modelle aus den Mercedes GLC- und GLK-Baureihen ab, die von Rückrufen betroffen waren.
Das Gericht entschied zugunsten einiger Ansprüche der VZBV und stellte fest, dass Mercedes-Mitarbeiter absichtlich nicht genehmigte Einrichtungen zur Manipulation von Emissionswerten in einigen Modellen eingebaut hatten. Die so genannten Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen ließen sie in Labortests weniger verschmutzend erscheinen als auf der Straße. Fahrzeugbesitzer können nun Schadensersatzansprüche geltend machen, obwohl Mercedes darauf besteht, dass die gegen das Unternehmen geltend gemachten Ansprüche unbegründet seien. Es bleibt abzuwarten, wie viel Mercedes letztendlich zahlen muss oder wie viele Fahrzeugbesitzer eine Entschädigung beanspruchen werden.
Der “Dieselgate”-Skandal schockte Deutschland und galt als einer der größten industriellen Skandale der Nachkriegsgeschichte des Landes. Insgesamt sendet das Urteil des Gerichts ein positives Signal an Hunderttausende von Mercedes-Besitzern, die unabhängig von der Modellklage Ansprüche auf Entschädigung geltend machen können.