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Franchise-Steuerfrist für Unternehmensinhaber ist der 1. Mai

Franchise-Steuerfrist für Unternehmensinhaber ist der 1. Mai

Der Secretary of State von Arkansas, John Thurston, erinnert Unternehmenseigentümer daran, dass die Frist zur Einreichung von Franchise-Steuern und zur Vermeidung von Verspätungsgebühren der 1. Mai ist. Die Einreichung kann bequem online auf der Website des Secretary of State erfolgen. Laut dem Arkansas-Staatgesetz müssen alle Unternehmen, GmbHs, Banken und Versicherungsunternehmen, die in Arkansas registriert sind, eine jährliche Franchise-Steuer zahlen. Das Nichteinhalten dieser Vorschrift kann zu zusätzlichen Gebühren, Strafen, Zinsen oder sogar zum Widerruf der Genehmigung zur Geschäftstätigkeit führen.

Franchise-Steuern werden auch für widerrufene Unternehmen weiterhin fällig, bis das Unternehmen aufgelöst, zurückgezogen oder verschmolzen wird. Personen oder Unternehmen, die die Franchise-Steuer nicht zahlen, sind von weiteren Einreichungen bei der Abteilung für Geschäfts- und Handelsdienstleistungen des Staates ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen bereits innerhalb der letzten 30 Tage seine Steuern beim Secretary of State eingereicht oder per Post geschickt hat, kann dieses diesen Hinweis ignorieren. Unternehmen können hier online Franchise-Steuern einreichen. Wenn ein Geschäftsinhaber seine Einreichungsnummer nicht kennt, kann er hier nach seinem Unternehmensnamen suchen.

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