Polizei

Konsul Vera Sajić beantragt Polizeischutz aufgrund von Lynching-Drohungen

Konsul Vera Sajić beantragt Polizeischutz aufgrund von Lynching-Drohungen

Am 28. Mai bat die Generalkonsulin von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart, Vera Sajić, um Polizeischutz, nachdem in den Medien in Sarajevo Berichte erschienen waren, die sie beleidigten und zu einem Lynchaufruf führten, nachdem sie es abgelehnt hatte, die Konsularräume für die Erinnerung an die Opfer des Krieges in Srebrenica zu nutzen, was einer Politisierung gleichkommen würde. Sajić informierte das Innenministerium des Bundeslandes Baden-Württemberg über die beleidigenden Berichte und bat um Schutz. Sie informierte auch das Außenministerium in Sarajevo über die Situation.

Als sie gebeten wurde, die Konsularräume für die Erinnerung an die Opfer des Krieges in Srebrenica zu nutzen, betonte Sajić, dass das diplomatisch-konsularische Netzwerk von Bosnien und Herzegowina nicht für die Erinnerung an Opfer eines einzelnen Volkes genutzt werden sollte und dass die Opfer nicht politisiert werden dürfen. Sie wies darauf hin, dass es keine Einigung unter den drei konstituierenden Völkern in Bosnien und Herzegowina über die Erinnerung an das Leid eines Volkes gibt, noch gibt es eine gemeinsame Position des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina in Bezug auf das Leid von Serben, Bosniaken oder Kroaten.

Als Generalkonsulin fühlt sie sich für das Konsulat, seine Mitarbeiter und die Aufklärung der Behörden des Gastlandes über jede potenziell kompromittierte Sicherheitssituation verantwortlich. Sajić betonte, dass sie persönlichen Schutz und Schutz für die Räumlichkeiten des Generalkonsulats beantragt habe. Nach den Medienberichten erhielten auch serbische Verbände in Baden-Württemberg eine Anfrage zur Abhaltung einer Gedenkveranstaltung für die Serben, die in der Region Podrinje getötet wurden.

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